1. Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in den §§ 7 und 13 Abs.1e der Vereinssatzung in der Fassung vom 9.5.2021. Sie ist daher nicht Bestandteil der Satzung.
2. Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
3. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 17.08.2021 in Kraft.
1. Jedes Vereinsmitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten.
1. Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum ersten des folgenden Monats erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
1. Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:
a. Der ermäßigte Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 30,00 €.
b. Der Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 50,00 €.
2. In allen Fällen steht es dem Mitglied frei, sich für einen beliebig höheren Beitrag zu entscheiden.
3. Eine Änderung des persönlichen Mitgliedsbeitrags (unter Berücksichtigung der Mindestbeiträge) kann jederzeit mit Gültigkeit für das folgende Beitragsjahr dem Vorstand angezeigt werden.
4. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
5. Der ermäßigte Mindestbeitrag kann von Schüler_innen, Studierenden und Auszubildenden beantragt werden. Der Verein behält sich vor, ggf. einen Nachweis darüber einzufordern.
1. Die Mitgliedsbeiträge und sonstige Gebühren sind mittels eines Dauerauftrags oder SEPA-Lastschriftverfahrens zu zahlen.
a. Bei Einzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren sind die Mitglieder und Kooperationspartner verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein bzw. mit Beginn der Kooperationsvereinbarung, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
b. Mitglieder oder Kooperationspartner_innen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 30. September, einer jeden Abrechnungsperiode auf das Beitragskonto des Vereins.
2. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied oder der/die Kooperationspartner_in zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
1. Landwirtschaftliche Betriebe, die eine Kooperation mit dem Verein anstreben oder unterhalten, zahlen eine jährliche Verwaltungspauschale von 200€
2. Für zusätzliche Vereinsangebote können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
1. Den Umgang mit den zur Beitrags- und Gebührenerhebung erforderlichen personenbezogenen Daten nach Maßgabe der DS-GVO regelt die Datenschutzordnung des Vereins.
1. Änderungen, welche eine wesentliche Änderung dieser Beitrags- und Gebührenordnung bewirken, die insbesondere die Höhe der zu entrichtenden Entgelte betreffen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
2. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.
1. Ein Vereinsaustritt regelt § 6 Vereinssatzung.
1. Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in den §§ 7 und 13 Abs.1e der Vereinssatzung in der Fassung vom 9.5.2021. Sie ist daher nicht Bestandteil der Satzung.
2. Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
3. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 17.08.2021 in Kraft.
1. Jedes Vereinsmitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten.
1. Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum ersten des folgenden Monats erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
1. Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:
a. Der ermäßigte Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 30,00 €.
b. Der Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 50,00 €.
2. In allen Fällen steht es dem Mitglied frei, sich für einen beliebig höheren Beitrag zu entscheiden.
3. Eine Änderung des persönlichen Mitgliedsbeitrags (unter Berücksichtigung der Mindestbeiträge) kann jederzeit mit Gültigkeit für das folgende Beitragsjahr dem Vorstand angezeigt werden.
4. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
5. Der ermäßigte Mindestbeitrag kann von Schüler_innen, Studierenden und Auszubildenden beantragt werden. Der Verein behält sich vor, ggf. einen Nachweis darüber einzufordern.
1. Die Mitgliedsbeiträge und sonstige Gebühren sind mittels eines Dauerauftrags oder SEPA-Lastschriftverfahrens zu zahlen.
a. Bei Einzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren sind die Mitglieder und Kooperationspartner verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein bzw. mit Beginn der Kooperationsvereinbarung, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
b. Mitglieder oder Kooperationspartner_innen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 30. September, einer jeden Abrechnungsperiode auf das Beitragskonto des Vereins.
2. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied oder der/die Kooperationspartner_in zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
1. Landwirtschaftliche Betriebe, die eine Kooperation mit dem Verein anstreben oder unterhalten, zahlen eine jährliche Verwaltungspauschale von 200€
2. Für zusätzliche Vereinsangebote können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
1. Den Umgang mit den zur Beitrags- und Gebührenerhebung erforderlichen personenbezogenen Daten nach Maßgabe der DS-GVO regelt die Datenschutzordnung des Vereins.
1. Änderungen, welche eine wesentliche Änderung dieser Beitrags- und Gebührenordnung bewirken, die insbesondere die Höhe der zu entrichtenden Entgelte betreffen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
2. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.
1. Ein Vereinsaustritt regelt § 6 Vereinssatzung.
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Blühfelder e.V.
Lange Str. 21
27412 Bülstedt
Kontakt
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hallo@bluehfelder.org
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